Allgemeine Regeln für das Verhalten im Wald
 

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen der Länder ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald unabhängig von Waldbrandwarnstufen verboten. Damit sind Rauchen und Grillen oder das Zünden von Lagerfeuern grundsätzlich nicht erlaubt. Darüber hinaus ist es seit 2009 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.

Offene Feuer dürfen nicht in der Nähe von Wäldern entzündet werden. Gesetzlich vorgegeben ist ein Mindestabstand von 100 Metern. Ausnahmen müssen von der Forstbehörde genehmigt werden.

 

Waldbrand 2a

 

Verhalten bei Waldbrandwarnstufen

 

In Deutschland gelten vier verschiedene Waldbrandwarnstufen. Je höher die Stufe, umso größer die Waldbrandgefahr und umso höher die Vorsichtsmaßnahmen. Deshalb gelten mit zunehmender Waldbrandwarnstufe auch strengere Verhaltensregeln im Wald.

Waldbrandwarnstufe 1:
 

  • Arbeiten im Wald müssen mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster angemeldet werden.

  • Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet.

  • Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gestattet.

  • Sprengarbeiten sind verboten.

  • Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten.

  • Das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist nur mit Genehmigung möglich.

 

Waldbrandwarnstufe 2:
 

  • Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, bereits erteilte Genehmigungen werden automatisch ungültig.

 

Waldbrandwarnstufe 3 und 4:
 

  • Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahmen gelten für Bahngleise bzw. den Bahnbetrieb.

  • Besucher des Waldes sollten bzw. dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen, (über Verbote entscheidet der entsprechende Landkreis)

  • Parkplätze in Wäldern können gesperrt werden.

    Alle Waldbrandwarnstufen ab Stufe 2 schließen die Maßnahmen der niedrigeren Stufen automatisch mit ein.

                       Quelle: MDR/Sachsenspiegel Mai 2011

Seit März 2014 werden die bisherigen Waldbrandwarnstufen durch Waldbrandgefahrenstufen ersetzt !!!

  • Waldbrandgefahrenstufe  1         =   sehr geringe Gefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe  2         =   geringe Gefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe  3         =   mittlere Gefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe  4         =   hohe Gefahr

Zusätzlich eingeführt wurde die 

  • Waldbrandgefahrenstufe  5         =   sehr hohe Gefahr

 

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